Auslandskrankenversicherung: Notoperation in Deutschland: Streit um Flugkosten
Eine Frau ist lebensgefährlich erkrankt. Weil sie in einem portugiesischen Krankenhaus nicht operiert wird, lässt sie sich nach Deutschland fliegen. Doch die Auslandskrankenversicherung will die Kosten nicht übernehmen. Ärztliche Behandlungsfehler seien nicht versichert. Mehr zum Thema 'Erkrankung'... Mehr zum Thema 'Krankenversicherung'... Mehr zum Thema 'Auslandskrankenversicherung'... Mehr zum Thema 'Krankenhaus'... Mehr zum Thema 'Behandlungsfehler'... Mehr zum Thema 'Flugzeug'...
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