Vorsorgevollmacht | Bei Zweifeln an einem wirksamen Widerruf einer Vorsorgevollmacht ist ein Betreuer zu bestellen
Ist zweifelhaft, ob eine Vorsorgevollmacht wirksam widerrufen worden ist, können die Angelegenheiten des Betroffenen durch den Bevollmächtigten wegen der dadurch bedingt eingeschränkten Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr regelmäßig nicht ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden (BGH 19.8.15, XII ZB 610/14, Abruf-Nr. 180181 ).
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