Vom Hund angebellt: Radfahrer hat nach Sturz vom Fahrrad bei unangemessener Schreckreaktion keinen Anspruch auf Schadensersatz (13.11.2015)
Das Amtsgericht Coburg hat die Schadensersatzklage eines Radfahrers abgewiesen, der nach dem Anbellen durch einen Hund auf einem breiten Weg gestürzt war. Grund für den Unfall war nicht die "spezifische Tiergefahr", sondern eine unangemessene Schreckreaktion des Klägers. (AG Coburg, Urteil vom 28.08.2015 - 12 C 766/13)
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