Versicherungsrecht | Trennung und Scheidung: Das geschieht mit dem Schadenfreiheitsrabatt
Ein Ehegatte versichert das Fahrzeug des anderen. Denn er hat günstigere Versicherungsbedingungen, z.B. den Beamtentarif. Nach der Trennung oder Scheidung muss der Ehegatte den Pkw selbst versichern. Oft möchte er den Schadenfreiheitsrabatt „mitnehmen“. Der Beitrag zeigt, ob und unter welchen Voraussetzungen der Ehegatte den Schadenfreiheitsrabatt gegen den Willen des anderen übertragen bekommen kann.
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