Urteil SG Heilbronn: Kreissparkasse muss Rente zurückzahlen
Die Kreissparkasse Heilbronn muss dem Rentenversicherungsträger eine Rentenüberzahlung erstatten. Der Anspruch gegen die Bank sei vorrangig gegenüber einem Anspruch gegen die Erben, so das SG Heilbronn.
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