Streitfrage: Sind Späteheklauseln in Betriebsrenten-Vereinbarungen zulässig?
Ein Unternehmen hatte einem Mitarbeiter betriebliche Altersversorgung (bAV) samt Hinterbliebenenversorgung zugesagt. Mit Spätehenklausel: Nach dem Tod des Mitarbeiters sollte nur Witwenrente gezahlt werden, wenn die Ehe vor dem 61. Geburtstag geschlossen wurde. Weil der Mitarbeiter seine Frau aber erst mit 61 Jahren geheiratet hatte, verweigerte die Firma der Witwe die Rente.
Weiterlesen auf: Das Investment Fonds & Friends Verlagsgesellschaft mbH