Schaden­ersatz: Fußgänger dürfen auf grüne Ampel …

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Schaden­ersatz: Fußgänger dürfen auf grüne Ampel vertrauen

Wer bei grün über die Straße geht, darf darauf vertrauen, dass abbiegende Fahr­zeuge ihn beachten. Fußgänger dürfen zwar nicht blindlings loslaufen, aber ein kurzer Seiten­blick reicht. Werden sie bei einem Unfall verletzt, steht ihnen Schaden­ersatz zu (Ober­landes­gericht Dresden, Az. 7 U 568/14).

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