Schadenersatz: Fußgänger dürfen auf grüne Ampel vertrauen
Wer bei grün über die Straße geht, darf darauf vertrauen, dass abbiegende Fahrzeuge ihn beachten. Fußgänger dürfen zwar nicht blindlings loslaufen, aber ein kurzer Seitenblick reicht. Werden sie bei einem Unfall verletzt, steht ihnen Schadenersatz zu (Oberlandesgericht Dresden, Az. 7 U 568/14).
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