Rechtsschutzversicherung auch ohne Mediationsversuch eintrittspflichtig
Es stellt eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar, wenn ein Rechtsschutzversicherer in seinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen eine Klausel verwendet, wonach die Kostenübernahme für anwaltliche Beratung von der vorherigen Durchführung eines Mediationsversuchs abhängig gemacht wird. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. in einem jüngst veröffentlichten Urteil (OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 6 U 110/14) entschieden.
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