Praxis-Tipp: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kindes als Vorsorgeaufwendungen bei den Eltern
Seit 2010 gelten bei den Sonderausgaben auch die vom Steuerpflichtigen im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung getragenen eigenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eines steuerlich zu berücksichtigenden Kindes als eigene Beiträge des Steuerpflichtigen.
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