OLG Köln: Widerspruchsbelehrung bei Lebensversicherung nach …

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OLG Köln: Widerspruchsbelehrung bei Lebensversicherung nach Policenmodell

VVG a. F. § 5a II 1 und 4 Eine ansonsten ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG a. F. zu einer Lebensversicherung wird nicht dadurch fehlerhaft, dass sie auf den Wegfall des Widerspruchsrechts nach Ablauf der Jahresfrist des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. hinweist, die nach der Entscheidung des BGH vom 07.05.2014 auf Lebensversicherungen keine Anwendung findet. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. OLG Köln, Urteil vom 17.04.2015 - 20 U 218/14 (LG Bonn), BeckRS 2015, 17159 Weiterlesen

Weiterlesen auf: Verlag C. H. Beck oHG / NZA Nachrichten
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