OLG Koblenz zu Brandschäden durch Himmelslaternen: Haftung für "fliegende Brandstifter" auch ohne Kausalität
Weil sie Himmelslaternen aufstiegen ließen und ein Yachthafen in Brandt geriet, müssen die Veranstalter einer Hochzeit Schadensersatz zahlen. Und das, obwohl gar nicht klar ist, ob sie tatsächlich für den Brand verantwortlich waren.
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