OLG Hamm bejaht Anspruch auf 100.000 Euro Schmerzensgeld wegen zu spät erkannter Hautkrebserkrankung (24.11.2015)
Erkennt ein Hautarzt aufgrund als grob zu bewertender Behandlungsfehler die Hautkrebserkrankung einer Patientin nicht rechtzeitig, kann dem Arzt eine bis zum Tod führende Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Patientin zuzurechnen sein und ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro rechtfertigen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Paderborn ab. (OLG Hamm, Urteil vom 27.10.2015 - 26 U 63/15)
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