LG Leipzig: Warnung vor Nichtabschluss einer Reiseversicherung auf fluege.de irreführend
Ein Reisevermittler darf Kunden nicht mit irreführenden Warnhinweisen zum Abschluss von Versicherungen drängen und auch kein überhöhtes Zusatzentgelt für Kreditkartenzahlungen verlangen. Dies hat das Landgericht Leipzig nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Unister Travel Retail GmbH & Co. KG, die das Online-Portal fluege.de betreibt, mit Urteil vom 20.10.2015 entschieden (Az.: 5 O 911/15). Weiterlesen
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