Hundehalterin zum Schadensersatz verurteilt (23.11.2015)
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat ein Urteil des Landgerichts Osnabrück bestätigt, mit dem die Halterin einer Bordeaux-Dogge wegen eines von dem Tier ausgehenden Angriffs auf eine Radfahrerin und deren Hund zum Schadensersatz verurteilt worden ist. Das Gericht sah sowohl die Voraussetzungen für eine Tierhaltergefährdungshaftung als auch für eine Verschuldenshaftung für gegeben an. (OLG Oldenburg, Hinweisverfügung vom 09.10.2015 - 5 U 94/15)
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