Fußballspieler steht nur bei unfairem Verhalten des Gegners Anspruch auf Schadensersatz für Verletzungen zu (27.11.2015)
Führt der Regelverstoß eines Fußballspielers zu einer Verletzung des Gegners, löst dies keine Schadensersatzpflicht aus, wenn die durch den Spielzweck gebotene Härte im Kampf um den Ball die Grenze zur Unfairness nicht überschreitet. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Trier, das die Klage des bei einer solchen Aktion verletzten Spielers auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld abgewiesen hatte. (OLG Koblenz, Urteil vom 10.09.2015 - 3 U 382/15)
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