Datenschutz bei Verkauf des Maklerunternehmens: Käufer zunächst als Mitarbeiter einbinden
Wird beabsichtigt, das Maklerunternehmen eines Tages zu verkaufen, ist es empfehlenswert, den Käufer als Mitarbeiter im Maklerunternehmen einzubinden. Datenschutzrechtliche Probleme können so vermieden, und ein reibungsloser organisatorischer Übergang kann so gewährleistet werden.
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