BVerwG: Keine Rückabwicklung der Pensionskürzung nach Versorgungsausgleich bei Unkenntnis von Tod des geschiedenen Ehegatten
Verstirbt der geschiedene Ehegatte eines Beamten oder Soldaten, ohne eine eigene Rente bezogen zu haben, so kann die Kürzung der Versorgungsbezüge bei dem Beamten oder Soldaten erst ab der Stellung eines Antrags aufgehoben werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 19.11.2015 klargestellt. Eine Rückabwicklung der schon in der Vergangenheit erfolgten Kürzungen bleibe selbst dann ausgeschlossen, wenn der Beamte oder Soldat keine Kenntnis von dem Tod des geschiedenen Ehegatten hatte (Az.: 2 C 20.14 und 2 C 48.13). Weiterlesen
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