Betriebsprüfung: Erlass von Nachzahlungszinsen wegen überlanger Prüfungsdauer
Die Betriebsprüfungsordnung bestimmt, dass die Dauer einer Prüfung auf das notwendige Maß zu beschränken ist. Das bezieht sich aber offensichtlich nur auf die von der Verwaltung gewünschte Effizienz der Prüfungsdienste. Der Steuerberater kann sich auf diese Vorgabe leider nicht berufen. Mehr zum Thema 'Zinsen'... Mehr zum Thema 'Erlass'... Mehr zum Thema 'Billigkeit'... Mehr zum Thema 'Betriebsprüfung'... Mehr zum Thema 'Außenprüfung'...
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