Beglaubigung der Vorsorgevollmacht reicht für Verfügung über Grundstück – auch über den Tod hinaus
Wer eine Immobilie besitzt, sollte im Rahmen einer Vorsorgevollmacht auch regeln, dass der Bevollmächtigte darüber verfügen kann. Das Grundbuchamt akzeptiert die Vollmacht aber nur, wenn sie durch eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen wird. Dabei gilt sie über den Tod des Vollmachtgebers hinaus.
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