Altersvorsorge | Definitiv: Keine Riester-Förderung für Planer am Bau
Wenn Sie ins Versorgungswerk der Architekten oder Ingenieure einzahlen und noch privat fürs Alter vorsorgen, haben Sie bisher keinen Anspruch auf die staatliche Riester-Förderung. Und das wird sich auch nicht ändern. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nämlich entschieden, dass es nicht verfassungswidrig ist, dass der Gesetzgeber Angehörigen der verkammerten Berufe die Riester-Förderung verwehrt (BFH, Urteil vom 29.7.2015, Az. X R 11/13, Abruf-Nr. 180565 ).
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