"Ab 90 Tagesätzen droht eine Vorstrafe": AO-Vermittler dürfen Bestand nicht in die Selbständigkeit mitnehmen
Ausschließlichkeitsvermittler, die in den Maklerstatus wechseln, dürfen ihren Kundenbestand nicht mitnehmen. Bei Verstößen drohen zum Teil erhebliche Strafen. Ein gutes Gedächtnis lohnt sich allerdings.
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