Wie ist eine Abfindung der bAV zu verbeitragen? Richter korrigieren Krankenversicherung
Die Verbeitragung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung steht im Fokus der gesetzlichen Krankenkassen. Dabei ist vieles ungeklärt. In einem aktuellen Fall ging es um die Frage, wie Abfindungen von Betriebsrenten im laufenden Arbeitsverhältnis zu werten sind. Die Abfindungen sind arbeitsrechtlich erlaubt und fallen nicht unter das Verbot des § 3 BetrAVG. Doch handelt es sich um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt i.S.d. § 14 SGB IV - so die Auffassung der Spitzenverbände? Das hatte das Landessozialgericht zu klären (LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 R 1130/14).
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24