Verkehrsunfallrecht | Außergerichtlich regulierter Schaden: Gegenstandswert nicht zu niedrig ansetzen
Der Gegenstandswert einer außergerichtlichen Schadensregulierung bemisst sich nach dem vollen Wert der Wiederbeschaffungskosten ohne Restwert-Abzug (AG Norderstedt 15.9.15, 47 C 118/15).
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