Solidaritätszuschlag: Finanzgericht gewährt vorläufigen Rechtsschutz
Nach Auffassung des 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des angefochtenen Bescheides, weil der Senat von der Verfassungswidrigkeit des der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Solidaritätszuschlaggesetzes überzeugt ist.
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