Rentenzahlung: Finanzamt muss Besteuerung selbst ermitteln
Ein Finanzamt kann einen bestandskräftigen Bescheid nicht einfach ändern. Dies geht ohnehin nur dann, wenn neue Tatsachen vorliegen. Selbst in diesen Fällen muss das Finanzamt seiner Verpflichtung nachgekommen sein, ausreichend die Fakten zu ermitteln. Das gebietet der Grundsatz von Treu und Glauben, wie das Finanzgericht Rheinland-Pfalz jüngst erneut feststellte. Mehr zum Thema 'Steuertipps der Woche'... Mehr zum Thema 'Rente'... Mehr zum Thema 'Besteuerung'...
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