Pkw-Kauf: Gebrauchtwagen mit Vorschaden
(verpd) Heißt es in einem Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen, dass das Auto einen Vorschaden aufweist, so hat der Käufer kein Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn er nicht nachweisen kann, auf welchen Mangel sich die Aussage konkret bezieht.
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