OLG Hamm: Unzureichende Belehrung über Folgen einer Anzeigepflichtverletzung
VVG §§ 19 V , 22 ; BGB § 123 Für die Anforderung an eine drucktechnische Hervorhebung einer Belehrung des (künftigen) Versicherungsnehmers über die Folgen einer Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen nach § 19 Absatz 5 VVG, kann man sich nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm an der früheren Relevanzrechtsprechung orientieren. Eine vorangestellte Vielzahl an Hinweisen auf die später an anderer Stelle folgende Belehrung in dem Antragsformular und den beigefügten Dokumenten genüge nicht. OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.2015 - 20 U 169/14 , BeckRS 2015, 11453 Weiterlesen
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