OLG Hamm: Betreiber einer SB-Autowaschanlage muss im Winter nicht auf Gefahr durch überfrierendes Waschwasser hinweisen
Dass es beim winterlichen Betrieb eines Selbstbedienungswaschplatzes durch betriebsbedingt verspritztes Wasser zu einer – mit vertretbarem Aufwand – nicht zu verhindernden Glättebildung kommen kann, ist allgemein bekannt. Auf diese Gefahr müsse ein Kunde deswegen nicht hingewiesen werden, so das Oberlandesgericht Hamm . Das Urteil vom 22.05.2015 (Az.: 9 U 171/14 , BeckRS 2015, 15608 ) ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen VI ZR 413/15 anhängig. Weiterlesen
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