Mietrecht: Kleinreparaturklausel darf Verglasung und Beleuchtung nicht umfassen
Kleinreparaturklauseln dürfen sich nur auf die Teile der Mietsache beziehen, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Verglasungen und Beleuchtungseinrichtungen zählen nicht hierzu. Mehr zum Thema 'Mietvertrag'... Mehr zum Thema 'Mietrecht'...
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