Maklerhaftung: Kunden müssen besondere Risiken offenlegen
Maklerhaftung - Dass Versicherer bzw. Vermittler nicht immer allein die Schuld tragen, wenn es mal schief geht, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm. Der Kunde kann die Pflicht zu vollständiger Information nicht auf den Makler abwälzen, wenn er Besonderheiten der zu versichernden Sache verschweigt. Auch er muss mitwirken, selbst wenn er keine Vorstellung vom Produkt hat, wie die FAZ jüngst schrieb. weiterlesen
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