LG Hamburg: Hamburg muss wegen vorschneller behördlicher Warnungen vor spanischen Gurken Schadensersatz zahlen
Die Freie und Hansestadt Hamburg muss einem spanischen Gemüselieferanten wegen Amtspflichtverletzung Schadensersatz für Umsatzeinbußen leisten, die ihm durch behördliche Warnungen vor Salatgurken aus seinem Betrieb während der EHEC-Infektionswelle 2011 entstanden sind. Dies hat das Landgericht Hamburg mit Grundurteil vom 23.10.2015 entschieden. Die Stadt habe vorschnell vor den Gurken als Quelle der EHEC-Infektionen gewarnt, obwohl dies noch gar nicht klar gewesen sei (Az.: 303 O 379/11). Weiterlesen
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