Kfz-Versicherung - Beruhigungsschnaps nach Unfall ist keine gute Idee
Versicherer-Regress - Wer nach einem Unfall zur Flasche greift um sich zu beruhigen, der muss mit dem Vorwurf des sogenannten Nachtrunks rechnen und der Leistungsfreiheit des Versicherers. Dies hat das OLG Frankfurt schon 2014 entschieden. weiterlesen
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