Keine gesetzliche Unfallversicherung bei Skiunfall auf Tagung
Im Streitfall stürzte ein 49-jähriger Mann im Rahmen einer Führungskräftetagung beim Skifahren und verletzte sich dabei an der Schulter. Der Mann, der die zentrale Kundenbearbeitung einer europaweit agierenden Firma leitet, beantragte daraufhin die Anerkennung als Arbeitsunfall.
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