FG Schleswig-Holstein: Stückzinsen aus Veräußerung vor 2009 erworbener Wertpapiere steuerpflichtig
Nach Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 (hier: 2010) zugeflossene Stückzinsen aus der Veräußerung von Wertpapieren, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, sind als Kapitaleinkünfte zu besteuern. Dies hat das Finanzgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 30.04.2015 entschieden. Die Besteuerung der Stückzinsen werde nicht durch die Übergangsregelung in § 52a Abs. 10 Satz 7 1. Halbsatz EStG a. F. ausgeschlossen (Az.: 4 K 39/13 , BeckRS 2015, 95086 ). Gegen das Urteil ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VIII R 22/15 die Revision anhängig. Weiterlesen
Weiterlesen auf: Verlag C. H. Beck oHG / NZA Nachrichten