FG Schleswig-Holstein: Kosten eines Rechtsstreits um erbrechtliche Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche keine außergewöhnlichen Belastungen
Die Kosten eines Rechtsstreits um erbrechtliche Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Dies hat das Finanzgericht Schleswig-Holstein entschieden. Es tritt damit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes entgegen. Das Urteil des Zweiten Senats vom 18.03.2015 (Az.: 2 K 256/12, BeckRS 2015, 94714 ) ist nicht rechtskräftig. Die vom FG zugelassene Revision ist – neben weiteren mit identischem thematischem Bezug – beim BFH unter dem Aktenzeichen VI R 29/15 anhängig. Weiterlesen
Weiterlesen auf: Verlag C. H. Beck oHG / NZA Nachrichten