FG Münster bejaht Pfändbarkeit einer Internet-Domain
Das Finanzamt kann die Ansprüche aus einem Internet-Domainvertrag pfänden. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 16.09.2015 entschieden (Az.: 7 K 781/14 AO). Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage hat es die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Weiterlesen
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