EuGH-Generalanwalt: Deutschland sollte Markt für Steuerberatung öffnen
Deutschland muss seinen Markt für ausländische Steuerberater öffnen. Diese Auffassung vertritt zumindest der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes Pedro Cruz Villalon in seinen Schlussanträgen vom 01.10.2015. Es widerspreche dem EU-Recht, wenn deutsche Finanzämter Steuerberatungsgesellschaften aus einem anderen EU-Staat verböten, für deutsche Mandanten tätig zu werden (Az.: C-342/14). Weiterlesen
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