BGH zum äußeren Bild eines Einbruchdiebstahls
Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil im April dieses Jahres klargestellt, dass der Versicherer grundsätzlich beweisen muss, dass ein Einbruch nicht stattgefunden hat. Ein nicht eindeutiges Spurenbild reicht für die Leistungsverweigerung nach Auffassung des BGH nicht aus (BGH, 08.04.2015 - IV ZR 171/13).
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