BGH-Urteil: Krankentagegeld bei Wiedereingliederung
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 11. März 2015 entschieden (BGH, 11.03.2015 - IV ZR 54/14): Geht ein Versicherter im Rahmen einer Wiedereingliederungs-Maßnahme seiner beruflichen Tätigkeit an seinem bisherigen Arbeitsplatz in zeitlich beschränktem Umfang nach, so entfällt sein Krankentagegeld-Anspruch. Dies gilt auch dann, wenn er während dieser Maßnahme kein Geld von seinem Arbeitgeber, sondern nur Krankengeld erhält.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24