Ausfallschaden | Fahrschulmietwagen auch bei Ausfall von nur drei Tagen
Auch bei einem nur dreitägigen unfallbedingten Ausfall eines Fahrschulfahrzeugs ist es der geschädigten Fahrschule nicht zuzumuten, die Fahrstunden der drei Tage abzusagen und später neu zu vergeben. Das gilt erst recht, wenn zwei Prüfungsfahrten für diesen Zeitraum terminiert sind, urteilte das AG Heilbronn.
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