Anlegerschutz beim Delisting: BRAK hält Gesetzentwurf für ungeeignet
Der Gesetzesentwurf ist nach Ansicht der BRAK entegegen seinem selbst erklärte Ziel nicht geeignet, den Anlegerschutz beim Widerruf der Börsenzulassung zu verbessern.
Weiterlesen auf: Legal Tribune ONLINE