Altersversorgung | Ermäßigte Besteuerung für Kapitalauszahlung der Pensionskasse
Das FG Rheinland-Pfalz hat die bislang gerichtlich nicht geklärte Frage entschieden, ob Arbeitnehmer, die beim Eintritt in den Ruhestand eine Kapitalauszahlung ihrer betrieblichen Altersversorgung wählen, diesen Betrag ermäßigt versteuern können. Das FG bejaht die Frage, lässt allerdings wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum BFH zu.
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