Zusammentreffen von wissentlicher und nicht wissentlicher Pflichtverletzung
Der BGH hat eine für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung grundlegende Entscheidung getroffen. Trifft eine wissentliche Pflichtverletzung mit einer denselben Schaden verursachenden, nicht wissentlichen Pflichtverletzung zusammen, genügt dies für die Anwendung des Ausschlusses von Ansprüchen wegen wissentlicher Pflichtverletzung (BGH, 27.05.2015 - IV ZR 322/14).
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24