Verfassungsbeschwerde gegen Systemwechsel in der VBL erfolglos
Die Umstellung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im Jahre 2000 auf ein Punktesystem beschäftigt weiter die Gerichte. Nun hat das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen den Systemwechsel nicht angenommen (BVerfG, 26.04.2015 - 1 BvR 1420/13). Es ging - mal wieder - um die Auswirkungen für sog. rentenferne Jahrgänge nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde ist mangels hinreichender Begründung unzulässig. Die konkreten Anforderungen an die Substantiierung von Verfassungsbeschwerden gegen Folgen der Systemumstellung im Betriebsrentensystem der VBL waren vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts bereits Mitte 2012 eingehend dargelegt worden.
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