Unfallversicherungsschutz : Unfallversicherung bei Schul-Party nicht ausgeschlossen
Für den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Schul-Party ist es ausreichend, dass die Veranstaltung zumindest unter der organisatorischen Mitverantwortung der Schulleitung stattfindet. So entschied das LSG Rheinland-Pfalz. Mehr zum Thema 'Gesetzliche Unfallversicherung'... Mehr zum Thema 'Unfallversicherung'... Mehr zum Thema 'UV (Unfallversicherung)'...
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