Streitfrage: Kann sich die Beweislast bei einer PKV-Vermittlung umkehren?
Der Kläger hatte sich 2008 von seiner Sparkasse über eine mögliche Verbesserung seiner Altersvorsorge beraten lassen. Es kam zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV) - trotz zu erwartender geringer staatlicher Rente. Wegen fehlender Altersrückstellungen kam es dann zu einer deutlichen Beitragssteigerung, worauf der Beratene auf Schadenersatz klagte
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