„Serviceleistungen müssen getrennt von der Beratung angesehen werden“
Viele Makler sind sich immer noch nicht sicher, ob und wie sie ihre Services vom Kunden vergüten lassen können. Dabei hat der Gesetzgeber mit dem LVRG klar gemacht, dass Tarife von Abschlusskosten entlastet werden sollen. Deshalb sollten Makler ihre Kunden nicht weiter in dem Irrglauben lassen, Serviceleistungen seien Teil der Beratung und bereits mit der Abschlusscourtage entgolten. Service muss getrennt von der Beratung angesehen werden und ist deshalb nach dem Willen des Gesetzgebers auch einer gesonderten Vergütung zugänglich. Auch der Kunde steht dadurch deutlich besser dar.
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