Rechtsstreit um Niedrigzins: Sparkasse Ulm muss bis zu 4.000 Euro pro Kunde nachzahlen
Die Sparkasse Ulm muss nachzahlen: Das Landgericht Ulm hat zugunsten der Sparer entschieden, die ihr Geld in laufzeitabhängig sehr gut verzinsten Sparverträgen angelegt hatten. Die Kläger können auf hohe Nachzahlungen hoffen.
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