Private Unfallversicherung: Versicherungsschutz mit "Psychoklausel" wegen Fehlverarbeitung des Unfalls drastisch kürzen?
Wenn es um schwere Unfälle geht und psychische Belastungen eine Rolle spielen, verweisen Versicherer gerne auf die sog. "Psychoklausel" und kürzen Leistungen. Doch längst nicht immer zu Recht. Sie erfasst nur unfallbedingten Gesundheitsschäden, die erst durch eine psychische Fehlverarbeitung entstanden sind, nicht aber besonders starke psychische Reaktionen auf eine Gesundheitsschädigung. Mehr zum Thema 'Gesetzliche Unfallversicherung'... Mehr zum Thema 'Verkehrsunfall'... Mehr zum Thema 'Haftungsausschluss'... Mehr zum Thema 'Motorrad'...
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