Praxis-Tipp: Bewirtungskosten: Welche Kosten zu 100 % abgezogen werden dürfen
Sie können Ihre Bewirtungskosten nur dann als Betriebsausgaben abziehen, wenn ein betrieblicher Anlass für die Bewirtung vorliegt. Bei einer gemischten betrieblichen und privaten Bewirtung dürfen Sie die Kosten nach der Zahl der teilnehmenden Personen aufteilen. Bei der Bewirtung von Geschäftsfreunden dürfen Sie nur 70 % als Betriebsausgaben abziehen, den Vorsteuerabzug jedoch zu 100 % beanspruchen. Sie müssen also zwischen den Bewirtungskosten unterscheiden, die zu 100 % oder nur zu 70 % abziehbar sind. Wie Sie richtig zwischen betrieblicher und geschäftlicher Bewirtung unterscheiden, lesen Sie hier. Mehr zum Thema 'Betriebsausgaben'... Mehr zum Thema 'Bewirtungskosten'...
Weiterlesen auf: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG